Die DIN 276 ist die gemeinsame Sprache der Baukosten in Deutschland: Sie legt fest, wie die Kosten eines Bauprojekts gegliedert und in welchen Stufen sie ermittelt werden. Dieser Ratgeber erklärt die Norm so, wie Sie sie im Projektalltag brauchen — mit allen Kostengruppen der DIN 276 zum Nachschlagen, den sechs Stufen der Kostenermittlung und den typischen Fehlbuchungen, die wir in der Praxis immer wieder sehen. Ohne Normzitate, dafür mit Beispielen.
Die DIN 276 („Kosten im Bauwesen“) beantwortet zwei Fragen, an denen jedes Bauprojekt sonst scheitert: Wohin gehört welche Kostenposition? Und wie genau muss eine Kostenermittlung in welcher Projektphase sein? Dafür definiert sie ein hierarchisches Nummernsystem — die Kostengruppen — und sechs aufeinander aufbauende Stufen der Kostenermittlung, vom groben Kostenrahmen bis zur abschließenden Kostenfeststellung.
Verbindlich im Sinne eines Gesetzes ist die Norm nicht. Faktisch kommt aber niemand an ihr vorbei: Fördergeber und Banken erwarten Kostenaufstellungen nach DIN 276, Verträge nehmen sie in Bezug, und die HOAI stützt die Honorarermittlung der Planer auf die Kostenberechnung nach DIN 276. Wer als Bauherr, Projektsteuerer oder Architekt Kosten kommuniziert, tut das in dieser Struktur — oder redet aneinander vorbei.
Die Gesamtkosten eines Projekts werden in acht Hauptkostengruppen zerlegt. Die Nummern folgen einer einfachen Logik: Die erste Ziffer nennt die Hauptgruppe (z. B. 300), die zweite die Untergruppe (330 Außenwände), die dritte die Einzelposition (334 Außenwandöffnungen — also Fenster und Außentüren). Je weiter das Projekt fortschreitet, desto tiefer wird gegliedert. Die folgende Tabelle zeigt die erste Ebene; alle Kostengruppen der DIN 276 detailliert — bis zur dritten Ebene — finden Sie in der Schnellsuche weiter unten.
| KG | Bezeichnung | Was dahinter steckt |
|---|---|---|
| 100 | Grundstück | Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler), Ablösen von Rechten Dritter. |
| 200 | Vorbereitende Maßnahmen | Alles, was das Grundstück baureif macht: Abbruch, Altlasten, Herrichten, öffentliche und private Erschließung. |
| 300 | Bauwerk — Baukonstruktionen | Der konstruktive Teil: Baugrube, Gründung, Rohbau, Fassade, Dach, Innenausbau. |
| 400 | Bauwerk — Technische Anlagen | Die gesamte Gebäudetechnik: Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro, Aufzüge, Automation. |
| 500 | Außenanlagen und Freiflächen | Wege und Plätze, Außen-Baukonstruktionen und -technik, Grün- und Wasserflächen. |
| 600 | Ausstattung und Kunstwerke | Bewegliche Ausstattung — Möbel, Geräte, IT — und Kunst am Bau. |
| 700 | Baunebenkosten | Die „weichen“ Kosten: Bauherrenaufgaben, Planungs- und Fachplanerhonorare, Gutachten, Versicherungen. |
| 800 | Finanzierung | Finanzierungsnebenkosten, Zinsen, Bürgschaften — seit 2018 eine eigene Kostengruppe. |
Im Alltag heißt das: Jede eingehende Rechnung hat genau eine Heimat. Die Abschlagsrechnung des Rohbauers landet in KG 300, die Rechnung des Elektrikers in KG 440, das Honorar des Tragwerksplaners in KG 741 — und die Bereitstellungszinsen der Bank in KG 820. Wer diese Zuordnung konsequent durchhält, kann jederzeit sagen, wo das Projekt steht — und wo es aus dem Ruder läuft.
Alle Kostengruppen der DIN 276:2018 — detailliert bis zur dritten Ebene, in beide Richtungen durchsuchbar: Nummer eingeben und Bezeichnung samt Erklärung sehen, oder Begriff eingeben und die passende Nummer finden.
Nummern und Bezeichnungen entsprechen der Gliederung der DIN 276:2018-12; alle Erklärungen sind eigene, praxisorientierte Formulierungen von BlitzFin. Für den verbindlichen Wortlaut gilt die Norm selbst (Beuth Verlag). Im Projekt arbeiten statt nachschlagen? In BlitzFin ist die vollständige Struktur eingebaut — jede Rechnung bekommt ihre Kostengruppe halbautomatisch zugeordnet. Und im Baukostenrechner entwickeln Sie Ihr Budget gleich in DIN-276-Struktur: kostenlos loslegen, Kennwerte aus echten Referenzprojekten.
KG 300 ist in den meisten Hochbauprojekten der größte Block — hier steckt das eigentliche Bauen. Die Untergruppen folgen dem Gebäude von unten nach oben: 310 Baugrube und Erdbau, 320 Gründung und Unterbau, 330 Außenwände (inklusive Fenster, Außentüren und Fassadenbekleidung), 340 Innenwände (inklusive Innentüren), 350 Decken samt Treppen und Rampen, 360 Dächer. Dazu kommen 380 baukonstruktive Einbauten und 390 für übergreifende Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung und Gerüste. (370 Infrastrukturanlagen spielt erst im Ingenieurbau eine Rolle.)
Zwei Zuordnungen, die regelmäßig überraschen: Estrich und Bodenbeläge gehören nicht zu einem gedachten „Fußboden“, sondern als Deckenbeläge zur KG 353 — sie liegen ja auf der Decke. Und das Gerüst gehört nicht zur Fassade (330), sondern in die KG 392 — es ist eine übergreifende Maßnahme, die mehreren Gewerken dient.
KG 400 sammelt die gesamte Technik: 410 Sanitär und Gas, 420 Heizung, 430 Lüftung und Klima, 440 Starkstrom, 450 Kommunikation und Sicherheit, 460 Aufzüge und andere Förderanlagen, 470 nutzungsspezifische Anlagen (etwa Großküchen- oder Labortechnik), 480 Gebäudeautomation und 490 für übergreifende Maßnahmen. Die Kostengruppen 300 und 400 zusammen bilden die eigentlichen Bauwerkskosten — und mit dem wachsenden Technikanteil moderner Gebäude nähert sich die 400er-Gruppe der 300er zunehmend an.
Typische Fehlbuchungen, die wir in Kostenaufstellungen immer wieder korrigieren:
Kaufpreis und alles, was am Erwerb hängt: Vermessung, Notar und Gericht, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision (KG 120) sowie das Ablösen von Rechten Dritter wie Wege- oder Wohnrechten (KG 130). Bei Bestandskäufen mit Erbbaurecht gehört auch dessen Wert hierher.
Bis 2018 hieß diese Gruppe „Herrichten und Erschließen“ — der neue Name trifft es besser: alles, was vor dem ersten Spatenstich passieren muss. Abbrucharbeiten vor Baubeginn gehören als KG 212 hierher (Abbruch am bestehenden Bauwerk während der Baumaßnahme dagegen in die KG 394). Dazu kommen Altlastenbeseitigung und Kampfmittelräumung sowie die öffentliche Erschließung (KG 220) mit den Anschlussbeiträgen für Wasser, Strom, Wärme und Verkehr.
Alles außerhalb der Gebäudekante — seit 2018 bewusst analog zum Bauwerk gegliedert: Erdbau und Gründung (510/520), befestigte Flächen wie Wege, Terrassen und Stellplätze (530), Baukonstruktionen im Freien wie Stützwände und Einfriedungen (540), Außentechnik inklusive Außenbeleuchtung (550) sowie Vegetations- und Wasserflächen (570/580). Bei Wohnprojekten wird die KG 500 gern unterschätzt — Tiefgaragenzufahrten, Entwässerung und Freianlagen sind selten Kleinbeträge.
Die Faustregel zur Abgrenzung: Was beim Auszug mitgenommen werden könnte, ist Ausstattung (KG 600) — was fest mit dem Bauwerk verbunden ist, gehört in KG 300 oder 400. Möbel, Geräte und lose IT landen hier; Kunst am Bau hat mit der KG 640 ihren eigenen Platz.
Der am häufigsten unterschätzte Block: Bauherrenaufgaben inklusive Projektsteuerung (710), die Honorare der Objekt- und Fachplaner nach HOAI (730/740), Gutachten, Prüfungen und Versicherungen (760). Als grobe Orientierung liegen die Baunebenkosten je nach Projekt häufig bei 15–25 % der Bauwerkskosten — wer sie im Budget vergisst, erlebt die Überraschung spätestens bei der Kostenberechnung.
Die jüngste Hauptgruppe, erst mit der Fassung 2018 eingeführt: Finanzierungsnebenkosten, Fremd- und Eigenkapitalzinsen während der Bauzeit, Bürgschaften. Vorher steckten diese Kosten in den Baunebenkosten — beim Vergleich mit älteren Kostenaufstellungen muss man das berücksichtigen. Eine Kostengruppe 900 gibt es übrigens nicht: Nach der 800 ist Schluss; laufende Betriebskosten regelt die DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau).
Kosten werden nicht einmal ermittelt, sondern mit jeder Projektphase neu — genauer und tiefer gegliedert. Die DIN 276:2018 kennt dafür sechs Stufen. (Wer noch fünf im Kopf hat, arbeitet gedanklich mit der alten Fassung: Der Kostenvoranschlag kam 2018 als neue Stufe hinzu.)
Der rote Faden: Jede Stufe vergleicht gegen die vorherige. Kostenkontrolle nach DIN 276 heißt, Abweichungen zwischen den Stufen früh zu erkennen — nicht, am Ende festzustellen, dass es teurer wurde.
Die aktuelle Fassung ist die DIN 276:2018-12. Sie hat die Normenlandschaft deutlich aufgeräumt:
Eine Kuriosität am Rande: Die HOAI verweist für die anrechenbaren Kosten formal weiterhin auf die DIN 276-1:2008. Für die Honorarermittlung bleibt die alte Gliederung also rechtlich relevant — gearbeitet und gegliedert wird in der Praxis trotzdem nach der aktuellen Fassung von 2018.
Auf dem Papier ist die DIN 276 ein Ordnungssystem. Anstrengend wird sie erst im Betrieb: Hunderte Rechnungen, Nachträge und Abschläge wollen der richtigen Kostengruppe zugeordnet, gegen Budgets verglichen und für den Bauherrn aufbereitet werden. Genau dafür ist BlitzFin gebaut: Rechnungen werden per E-Mail ins Projekt weitergeleitet, landen als Position in der DIN-276-Struktur, durchlaufen die Freigabe — und die Kostenaufstellung nach DIN 276 ist jederzeit live. Wie es dazu kam, erzählen wir im Logbuch: Willkommen bei BlitzFin.
Sie arbeiten ohnehin mit ChatGPT, Claude oder einem anderen KI-Assistenten? Dann holen Sie sich die DIN 276 direkt dorthin: Fügen Sie den BlitzFin-MCP-Server Ihrem Assistenten hinzu — er schlägt Kostengruppen interaktiv nach, beantwortet Zuordnungsfragen im Gespräch und liest auf Wunsch die Kostenstände Ihrer BlitzFin-Projekte, nach DIN-276-Kostengruppen gegliedert. Die Einrichtung dauert eine Minute: BlitzFin mit Ihrem KI-Assistenten verbinden.
Die DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ regelt zwei Dinge: die einheitliche Gliederung von Baukosten in Kostengruppen (100–800, in drei Ebenen) und die Kostenermittlung in sechs Stufen über den Projektverlauf — vom Kostenrahmen bis zur Kostenfeststellung.
Acht Hauptkostengruppen: 100 Grundstück, 200 Vorbereitende Maßnahmen, 300 Bauwerk — Baukonstruktionen, 400 Bauwerk — Technische Anlagen, 500 Außenanlagen und Freiflächen, 600 Ausstattung und Kunstwerke, 700 Baunebenkosten, 800 Finanzierung. Jede gliedert sich in zwei weitere Ebenen — insgesamt gut 300 Kostengruppen, alle in unserer Schnellsuche.
KG 300 umfasst die Baukonstruktion — alles, was das Gebäude trägt und umschließt: Gründung, Rohbau, Fassade, Dach, Innenausbau. KG 400 umfasst die technischen Anlagen: Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro, Aufzüge, Automation. Faustregel: Was der Rohbauer und Ausbauer errichtet, ist 300; was der Haustechniker installiert, ist 400.
Sechs: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenvoranschlag, Kostenanschlag und Kostenfeststellung. Der Kostenvoranschlag ist 2018 als neue Stufe hinzugekommen — in älteren Darstellungen fehlt er noch.
Die DIN 276:2018-12 (Dezember 2018). Sie hat die früheren Teile für Hochbau und Ingenieurbau zusammengeführt, die Kostengruppe 800 Finanzierung eingeführt und die Kostenermittlung um den Kostenvoranschlag ergänzt.
Als Norm ist sie kein Gesetz. In der Praxis ist sie aber der verbindliche Standard: Verträge, Fördermittelgeber und Banken setzen Kostenaufstellungen nach DIN 276 voraus, und die HOAI stützt die Honorarermittlung auf die Kostenberechnung nach DIN 276.
Den Normtext selbst gibt es nur kostenpflichtig beim Beuth Verlag — kostenlose „DIN 276 PDF“-Downloads sind in aller Regel nicht legal. Frei nutzen können Sie unsere Kostengruppen-Schnellsuche mit allen Gruppen bis zur dritten Ebene samt Erklärungen. Und wer die Struktur nicht nachschlagen, sondern damit arbeiten will: In BlitzFin ist der vollständige DIN-276-Katalog eingebaut — inklusive Excel-Import und -Export Ihrer Kostenaufstellung.
Kommt auf den Zeitpunkt und Ort an: Abbruch, der das Grundstück baureif macht (z. B. Abriss eines Altbestands vor Baubeginn), ist KG 212. Abbruchmaßnahmen im Zuge der Baumaßnahme gehören zur jeweiligen Bauwerksgruppe: KG 394 bei Baukonstruktionen, KG 494 bei technischen Anlagen, KG 594 in den Außenanlagen.
Nein — die DIN 276 endet bei der KG 800 Finanzierung. Wer nach einer „Kostengruppe 900“ sucht, meint meist die laufenden Kosten nach Fertigstellung: Die regelt eine andere Norm, die DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau).
Hand aufs Herz: Wer Kostengruppen nachschlägt, will am Ende keine Nummern wissen, sondern eine Budgettabelle nach DIN 276 aufstellen — für die Bank, den Bauherrn oder die eigene Entscheidung. Genau dafür gibt es unseren Baukostenrechner: Er entwickelt Ihr Budget direkt in DIN-276-Struktur, mit Kennwerten aus echten Referenzprojekten statt Pauschalen — kostenlos, und das Ergebnis nimmt BlitzFin später nahtlos als Projektbudget auf.
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